Et nemo moriens putet suam legitimam voluntatem reprobari, sed nostro semper utetur adiutorio, et quemadmodum viventibus providimus, ita et morientibus prospiciatur:
von ecrin.946 am 22.02.2020
Und es soll niemand, der im Sterben liegt, denken, dass sein rechtmäßiges Testament abgelehnt wird, sondern er soll stets unsere Unterstützung nutzen, und wie wir für die Lebenden gesorgt haben, so soll auch für die Sterbenden gesorgt werden:
von nichole.c am 12.03.2024
Niemand soll befürchten, dass sein letzter Wille und Testament zurückgewiesen wird, wenn er im Sterben liegt; er wird stets unsere Unterstützung erhalten, und wir werden diejenigen, die im Sterben liegen, ebenso betreuen wie diejenigen, die leben: