Quemadmodum autem accusator, cum ab aliis culpam demovebit, defensoris locis utetur, sic iis locis, qui accusatori dati sunt, utetur reus, cum in alios ab se crimen volet transferre.
von kaan.8996 am 14.11.2020
Wenn Staatsanwälte andere von Schuld freisprechen wollen, verwenden sie dieselben Argumente, die Verteidiger nutzen. Ebenso greifen Angeklagte auf die Argumente der Staatsanwälte zurück, wenn sie die Schuld auf andere abwälzen möchten.
von mica955 am 17.04.2019
Ebenso wie der Ankläger, wenn er die Schuld von anderen entfernen wird, die Argumente des Verteidigers verwenden wird, so wird der Angeklagte jene Argumente verwenden, die dem Ankläger gegeben wurden, wenn er das Verbrechen von sich auf andere übertragen möchte.