Fideicommissum eius qui reliquerat paenitentia probata successores numquam praestare compelluntur.
von manuel.p am 09.09.2024
Das Fideikommiss desjenigen, der es hinterlassen hat, wird den Erben bei nachgewiesener Reue niemals abzuleisten aufgegeben.
von thea.i am 17.11.2020
Wenn nachweislich derjenige, der ein Treuhandvermächtnis hinterlassen hat, dessen Reue bewiesen ist, können dessen Erben niemals gezwungen werden, es zu erfüllen.