Ex praesente autem lege et anterioribus nostris decisionibus, quae in ista positae sunt constitutione, potest et haec species apertius dirimi.
von emmanuel.t am 30.10.2016
Diese Angelegenheit kann durch das geltende Gesetz und unsere früheren Entscheidungen, die in dieser Gesetzgebung enthalten sind, klarer geklärt werden.
von janis.841 am 04.10.2024
Aus dem gegenwärtigen Gesetz und unseren früheren Entscheidungen, die in dieser Verfassung festgehalten sind, kann dieser Rechtsfall nunmehr deutlicher geklärt werden.