Alioquin si in familia relicta heres facta decessit, et consequenter ipsius heredes petitioni fideicommissi respondere coguntur.
von anabell.979 am 06.08.2015
Andernfalls, wenn sie als Erbin im Haushalt eingesetzt und vor Ablauf dieser Zeit verstorben ist, sind folglich ihre eigenen Erben verpflichtet, den Treuhandanspruch zu erfüllen.
von aurora.b am 30.07.2013
Andernfalls, wenn sie in der Familie zurückgelassen, zur Erbin gemacht wurde und verstorben ist, sind folglich ihre Erben verpflichtet, dem Anspruch des Fideikommisses zu entsprechen.