Eadem definitione obtinente, sive in partem sive in solidum solvendo sit is qui rem commodatam accepit.
von mariam.z am 28.07.2020
Die gleiche Regel gilt unabhängig davon, ob die Person, die den Gegenstand entliehen hat, für eine teilweise oder vollständige Zahlung verantwortlich ist.
von victor.t am 27.10.2024
Unter Beibehaltung derselben Definition, ob derjenige, der die geliehene Sache erhalten hat, für die Zahlung eines Teils oder des Gesamtbetrags haftbar sein könnte.