Si quis agere ex testamento quolibet modo sive scripto sive sine scriptura confecto de hereditate voluerit, ad fideicommissi persecutionem adspirare cupiens, minime permittatur.
von raphael.i am 12.06.2022
Sollte jemand beabsichtigen, in irgendeiner Weise bezüglich einer Erbschaft aus einem Testament zu handeln, sei es schriftlich oder ohne Schrift verfasst, und dabei die Verfolgung eines Fideikommisses anstreben, so soll ihm dies keinesfalls gestattet werden.
von julie.b am 03.01.2014
Wenn jemand einen Erbanspruch aufgrund irgendeiner Art von Testament, sei es schriftlich oder mündlich, mit der Absicht einer treuhänderischen Verfolgung geltend machen möchte, soll dies unter keinen Umständen gestattet werden.