Non oportet ut indignis heredibus successiones auferri praetextu, quod in sepultura supremis defunctorum obtemperatum non fuisset.
von amina.d am 27.11.2015
Es ist nicht angemessen, dass Erbschaften von unwürdigen Erben unter dem Vorwand entzogen werden, dass bei der Bestattung die letzten Wünsche des Verstorbenen nicht befolgt worden seien.
von joy.l am 31.05.2014
Erbschaften sollten Erben nicht entzogen werden, nur weil sie die Bestattungswünsche des Verstorbenen nicht befolgt haben.