Easque praescriptiones legibus reis datas auferri non oportet.
von greta955 am 16.12.2017
Die rechtlichen Schutzvorschriften, die Angeklagten gesetzlich gewährt werden, sollten nicht aufgehoben werden.
von mila.g am 30.07.2016
Diese durch Gesetze den Angeklagten gegebenen Vorschriften dürfen nicht aufgehoben werden.