Polla quidem liberam habuit administrandi patrimonii sui potestatem nec idcirco, quod pupillus illi heres extitit, ea quae ab ipsa finita sunt revocari in disceptationem oportet.
von lino.865 am 24.01.2021
Polla hatte die vollständige Befugnis, ihr eigenes Vermögen zu verwalten, und die Tatsache, dass ein Minderjähriger ihr Erbe wurde, bedeutet nicht, dass ihre vorherigen Entscheidungen in Frage gestellt werden sollten.
von conradt.u am 11.07.2013
Polla hatte in der Tat die freie Verfügungsgewalt über ihr Vermögen, und deshalb sollten die von ihr getroffenen Verfügungen nicht angezweifelt werden, nur weil ein Mündel ihr Erbe wurde.