Ut testamentum, quod dicis factum, proferatur et publice recitetur, competens iudex iubebit.
von jasper.v am 21.07.2017
Der zuständige Richter wird anordnen, dass das von Ihnen erwähnte Testament öffentlich vorgelegt und verlesen wird.
von stefanie8979 am 07.02.2014
Der zuständige Richter wird anordnen, dass das Testament, das du als gemacht bezeichnest, vorgelegt und öffentlich verlesen wird.