Pupillorum repudiatio delatae hereditatis sine tutore auctore facta nihil eis nocet.
von marc.953 am 22.03.2018
Wenn Minderjährige eine Erbschaft ohne die Zustimmung ihres Vormunds ausschlagen, kann ihnen dies in keiner Weise schaden.
von aleksandar.823 am 21.01.2020
Die Ablehnung einer angebotenen Erbschaft durch Unmündige, die ohne Zustimmung ihres Vormunds erfolgt, schadet ihnen nicht.