Ex omnibus itaque istis unam legem colligere nobis apparuit esse humanum et non solum milites adiuvare huiusmodi beneficio, sed etiam ad omnes hoc extendere, non tantum si improvisum emerserit debitum, sed etiam si onerosam quis inveniat esse quam adierit hereditatem.
von anton.l am 06.05.2014
Daher erschien es uns angemessen, aus all diesen Angelegenheiten ein einheitliches Gesetz zu schaffen und diesen Schutz nicht nur auf Soldaten, sondern auf alle auszudehnen, und zwar sowohl bei unerwarteten Schulden als auch dann, wenn jemand feststellt, dass die angetretene Erbschaft sich als belastend erweist.
von karlotta.918 am 09.08.2021
Aus all diesen Dingen haben wir es als menschlich erkannt, ein Gesetz zu formulieren, das nicht nur Soldaten mit einer solchen Vergünstigung hilft, sondern dies auch auf alle auszudehnen, und zwar nicht nur dann, wenn eine unvorhergesehene Schuld entstanden ist, sondern auch dann, wenn jemand die Erbschaft, die er angetreten hat, als belastend empfindet.