Sed cum Leo inclytae recordationis in dotibus eandem stipulationem, quae praepostera nuncupatur non esse reiciendam existimavit, nobis placuit et huic perfectum robur accommodare, ut non solum in dotibus, sed etiam in omnibus valeat huiusmodi conceptio stipulationis.
von malea873 am 15.05.2017
Da Leo von ruhmreicher Erinnerung die Ansicht vertrat, dass dieselbe Stipulation, die als unzweckmäßig bezeichnet wird, bei Mitgiften nicht verworfen werden sollte, hat es uns gefallen, ihr vollkommene Rechtskraft zu verleihen, sodass eine solche Stipulationsform nicht nur bei Mitgiften, sondern auch in allen Angelegenheiten gültig sein soll.
von samu907 am 07.01.2023
In Anlehnung an Leo's berühmte Entscheidung, dass diese Art von Vorabvereinbarung in Angelegenheiten der Mitgift zulässig sein sollte, haben wir beschlossen, ihr vollständige Rechtskraft zu verleihen und solche vertraglichen Vereinbarungen nicht nur für Mitgiften, sondern für alle Arten von Vereinbarungen gültig zu machen.