Nam si quid nesciente eo tutor egit, illi hereditatem non potuit adquirere.
von sam8821 am 10.07.2013
Denn wenn der Vormund etwas ohne sein Wissen getan hätte, hätte er die Erbschaft nicht für ihn erwerben können.
von frieda919 am 07.01.2021
Denn wenn der Vormund ohne sein Wissen irgendeine Handlung vornahm, konnte er ihm die Erbschaft nicht sichern.