Quod si, cum sui iuris esset, ante aditam hereditatem decessit tuque fratri tuo legitimus heres extitisti seu intra tempora edicto praefinita bonorum possessionem agnovisti:
von patrick837 am 29.10.2020
Wenn er während seiner rechtlichen Selbstständigkeit starb, bevor er das Erbe annahm, und Sie entweder der gesetzliche Erbe Ihres Bruders wurden oder den Nachlass innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist in Besitz genommen haben:
von till9929 am 13.08.2022
Wenn er aber, während er eigenständig war, vor Antritt des Erbes verstarb und du der rechtmäßige Erbe deines Bruders wurdest oder innerhalb der durch das Edikt festgelegten Fristen den Besitz der Güter anerkannt hast: