Cum debitum paternum te exsolvisse adlegas pro portione hereditaria, agnovisse te hereditatem defuncti non ambigitur.
von ahmad.l am 28.07.2021
Wenn du behauptest, die väterliche Schuld gemäß dem Erbanteil erfüllt zu haben, wird nicht bezweifelt, dass du die Erbe des Verstorbenen anerkannt hast.
von sheyenne.8993 am 26.02.2019
Da Sie geltend machen, den väterlichen Schuldenanteil gemäß Ihrem Erbteil beglichen zu haben, steht außer Zweifel, dass Sie Ihre Rolle als Erbe anerkannt haben.