Iurgium antiquis interpretatoribus legum exortum est, an videantur non contineri testamento et hoc ruptum facere.
von mads.858 am 20.07.2013
Eine Kontroverse entstand unter frühen Rechtsgelehrten darüber, ob dies den Willen möglicherweise ungültig machen würde, wenn es nicht darin enthalten wäre.
von enno.969 am 13.05.2014
Es ist ein Streit unter alten Gesetzesauslegern entstanden, ob sie nicht im Testament enthalten zu sein scheinen und dieses dadurch ungültig machen.