" filius vel filia, qui intra decem menses proximos mortis meae nascentur, heredes sunto".
von ferdinand.952 am 14.08.2018
Ein Sohn oder eine Tochter, die innerhalb von zehn Monaten nach meinem Ableben geboren werden, sollen Erben sein.
von lucie.m am 31.07.2024
Jedes Kind, das innerhalb von zehn Monaten nach meinem Tod geboren wird, soll mein Erbe sein.