Sin autem substitutio minime locum habuerit, forsitan pupillo iam in pubertatem perveniente, tunc ad legatarii dominium transeat.
von cristine968 am 02.06.2017
Sollte jedoch keine Substitution stattgefunden haben, möglicherweise weil der Minderjährige bereits die Pubertät erreicht hat, so sollte das Eigentum an den Erben übergehen.
von michel.s am 05.11.2014
Sollte jedoch keine Substitution stattgefunden haben, wenn der Mündel nunmehr die Pubertät erreicht, soll es in den Besitz des Vermächtnisnehmers übergehen.