Cum vos servi constituti sub appellatione libertorum heredes scripti essetis, ea scriptura benigna interpretatione perinde habenda est, ac si liberi et heredes instituti fuissetis.
von constantin.p am 09.08.2020
Wenn ihr, obwohl Sklaven, unter dem Titel von Freigelassenen als Erben eingesetzt wurdet, soll dieses Dokument so wohlwollend ausgelegt werden, als wäret ihr sowohl als freie Personen als auch als Erben eingesetzt worden.