Cum vos servi constituti sub appellatione libertorum heredes scripti essetis, ea scriptura benigna interpretatione perinde habenda est, ac si liberi et heredes instituti fuissetis.
von constantin.p am 09.08.2020
Wenn ihr, obwohl Sklaven, unter dem Titel von Freigelassenen als Erben eingesetzt wurdet, soll dieses Dokument so wohlwollend ausgelegt werden, als wäret ihr sowohl als freie Personen als auch als Erben eingesetzt worden.
von anabell.865 am 25.09.2019
Da ihr, als Sklaven, unter der Bezeichnung der Freigelassenen als Erben eingesetzt worden wart, ist diese Verfügung durch wohlwollende Auslegung so zu betrachten, als wäret ihr als freie Personen und Erben eingesetzt worden.