Et si iubentibus vobis adierit, vobis hereditas adquiritur, perinde ac si vos ipsi heredes instituti essetis.
von luisa.948 am 10.04.2019
Und wenn er auf Ihre Anweisung hin die Erbschaft antritt, wird die Erbschaft Ihnen zugesprochen, genauso als wären Sie selbst direkt als Erben eingesetzt worden.
von josef914 am 20.12.2021
Und wenn er auf Ihre Anweisung herangetreten wäre, wird Ihnen die Erbschaft erworben, genauso als hätten Sie selbst die Erben eingesetzt.