Is, qui solvendo non est, heredem necessarium etiam in fraudem creditorum relinquere potest.
von anika.z am 17.05.2021
Wer nicht zahlungsfähig ist, kann auch zum Nachteil der Gläubiger einen Pflichterben hinterlassen.
von fillipp.845 am 29.07.2014
Ein Schuldner, der nicht zahlungsfähig ist, kann dennoch einen Pflichterben einsetzen, auch wenn dies die Gläubiger schädigt.