Nos eiusdem sabini veriorem sententiam existimantes non aliter substitutionem admittendam esse censemus, nisi uterque eorum in prima aetate decesserit.
von mohamed8914 am 02.02.2022
Wir, die Ansicht des Sabinus als zutreffender erachtend, sind der Meinung, dass eine Substitution nur dann zugelassen werden sollte, wenn beide in ihrem ersten Lebensalter verstorben sind.
von rafael.t am 13.11.2022
Nach der unserer Ansicht nach richtigeren Auffassung von Sabinus vertreten wir die Meinung, dass eine Substitution nur dann zulässig sein sollte, wenn beide Kinder in der Kindheit sterben.