Si vero post pubertatem, te eius successionem obtinente velut ex causa fideicommissi bona, quae cum moreretur patris eius fuerunt, a te possunt petere.
von thilo.846 am 31.12.2017
Wenn dies nach Erreichen der Volljährigkeit geschieht, können sie, da Sie die Erbschaft treuhänderisch verwalten, die Vermögenswerte beanspruchen, die zum Zeitpunkt seines Todes dem Vater gehörten.
von simon.961 am 01.12.2016
Wenn tatsächlich nach der Pubertät, während Sie seine Nachfolge gleichsam aufgrund eines Fideikommiss-Rechtstitels innehalten, sie von Ihnen die Güter beanspruchen können, die zum Zeitpunkt seines Todes seinem Vater gehörten.