Post aditam hereditatem directae substitutiones non impuberibus filiis factae expirare solent.
von maria823 am 08.07.2017
Nach Antritt der Erbschaft pflegen direkte Substitutionen für nicht unmündige Söhne zu erlöschen.
von kimberly.x am 12.07.2016
Nach Annahme einer Erbschaft werden direkte Substitutionen, die für mündig gewordene Kinder vorgenommen wurden, in der Regel unwirksam.