" si mihi firmianus filius et aelia uxor mea ( quod abominor) heredes non erunt, in locum eorum publius firmianus heres esto", manifestum est in eum casum factam substitutionem, quo utrique heredum substitui potuit.
von jonah.r am 13.05.2017
Wenn Firmianus, mein Sohn, und Aelia, meine Frau (was ich verabscheue), nicht meine Erben sein werden, soll an ihrer Stelle Publius Firmianus Erbe sein; es ist offensichtlich, dass die Substitution für den Fall vorgesehen war, in dem beide Erben hätten eingesetzt werden können.
von hailey.h am 04.06.2013
Falls mein Sohn Firmianus und meine Frau Aelia (was ich niemals hoffe) nicht meine Erben sein werden, soll Publius Firmianus an ihrer Stelle Erbe sein. Es ist offensichtlich, dass diese Ersatzregelung für den Fall getroffen wurde, in dem beide Erben ersetzt werden konnten.