Sin autem in medio tempore contraria voluntas ostenditur, si quidem perfectissima est secundi testamenti confectio, ipso iure prius tollitur testamentum.
von margarete.9814 am 05.10.2013
Wenn jedoch in der Zwischenzeit eine entgegengesetzte Absicht gezeigt wird, wenn nämlich die Errichtung des zweiten Testaments als höchst vollkommen gilt, wird das vorherige Testament kraft Gesetzes aufgehoben.
von daria.x am 27.12.2013
Wird jedoch in der Zwischenzeit eine abweichende Absicht gezeigt und ist die zweite Verfügung ordnungsgemäß erstellt worden, wird das frühere Testament kraft Gesetzes automatisch ungültig.