Quo non facto valebit primum testamentum, licet in eo scripti videantur extranei.
von georg.j am 23.02.2020
Falls dies nicht geschieht, bleibt das erste Testament gültig, auch wenn darin Fremde als Begünstigte zu erscheinen scheinen.
von louise.m am 22.05.2023
Sollte dies nicht geschehen sein, bleibt das erste Testament gültig, auch wenn darin scheinbar Fremde aufgeführt werden.