Non subscriptum namque a testibus ac signatum testamentum pro imperfecto haberi convenit.
von thilo.969 am 09.11.2014
Ein Testament, das nicht von Zeugen unterschrieben und besiegelt wurde, sollte als ungültig betrachtet werden.
von josefine826 am 04.01.2019
Ein Testament, das nicht von Zeugen unterschrieben und gesiegelt wurde, gilt rechtlich als unvollständig.