Sed licet alio tempore dictatum scriptumve proferatur testamentum, sufficiet uno eodemque die nullo actu interveniente testes omnes, videlicet simul nec diversis temporibus, subscribere signareque testamentum.
von lotta.928 am 25.11.2016
Auch wenn das Testament zu einem anderen Zeitpunkt diktiert oder geschrieben wurde, ist es ausreichend, wenn alle Zeugen es am selben Tag, ohne Unterbrechung und gemeinsam unterschreiben und siegeln, nicht zu verschiedenen Zeiten.
von lenardt948 am 09.05.2014
Obwohl das Testament zu einer anderen Zeit vorgelegt werden kann, nachdem es diktiert oder geschrieben wurde, genügt es, wenn an einem und demselben Tag, ohne zwischenzeitliche Handlung, alle Zeugen, und zwar gleichzeitig und nicht zu unterschiedlichen Zeiten, das Testament unterschreiben und siegeln.