Non codicillum, sed testamentum aviam vestram facere voluisse institutio et exheredatio facta probant evidenter.
von leyla.q am 21.11.2018
Die Erbeinsetzung und die Enterbung beweisen eindeutig, dass Ihre Großmutter ein Testament errichten, nicht ein Kodizill verfassen wollte.
von lars917 am 28.05.2024
Nicht ein Kodizill, sondern ein Testament wollte Ihre Großmutter errichten, wie die Einsetzung und Enterbung deutlich beweisen.