Si fugitivi servi deprehendantur ad barbaricum transeuntes, aut pede amputato debilitentur aut metallo dentur aut qualibet alia poena adficiantur.
von stefan909 am 25.08.2014
Sollten flüchtige Sklaven dabei erwischt werden, wie sie ins Barbaricum überqueren, sollen sie entweder durch Fußamputation verstümmelt werden, oder sie sollen zum Metallbergwerk verurteilt werden, oder sie sollen mit einer anderen beliebigen Strafe belegt werden.
von dominik.i am 27.09.2014
Werden flüchtige Sklaven dabei erwischt, wie sie versuchen, in barbarisches Gebiet zu gelangen, müssen sie entweder einen Fuß verlieren, zur Arbeit in den Bergwerken geschickt werden oder eine andere angemessene Strafe erhalten.