Non tamen prorsus reliqua etiam testamentorum sollemnitas perempta est.
von toni973 am 10.06.2017
Dennoch wurde nicht vollständig die verbleibende Feierlichkeit der Testamente aufgehoben.
von anastasija.8941 am 21.10.2014
Die übrigen formellen Anforderungen für Testamente wurden jedoch nicht vollständig abgeschafft.