Ex imperfecto testamento nec imperatorem hereditatem vindicare saepe constitutum est.
von karoline.9877 am 16.06.2021
Aus einem unvollständigen Testament ist es dem Imperator oft nicht gestattet worden, ein Erbe anzutreten.
von cristin.o am 25.07.2024
Es wurde wiederholt festgestellt, dass der Kaiser keine Erbschaft aus einem ungültigen Testament beanspruchen kann.