Sancimus itaque tale testamentum hominis, qui in ipso actu testamenti adversa valetudine tentus est, pro nihilo esse.
von celine.b am 01.03.2023
Wir erklären hiermit, dass jedes Testament einer Person, die zum Zeitpunkt der Testamentserstellung von einer Krankheit betroffen war, als ungültig gilt.
von erick.839 am 20.07.2021
Wir verfügen daher, dass ein solches Testament eines Mannes, der zum Zeitpunkt der Testamentserstellung von widrigen Gesundheitsumständen betroffen war, als nichtig zu gelten hat.