Furiosum in suis indutiis ultimum condere elogium posse, licet ab antiquis dubitabatur, tamen et retro principibus et nobis placuit:
von finn.926 am 17.09.2013
Wir haben, wie die Herrscher vor uns, entschieden, dass eine Person mit psychischer Erkrankung während ihrer Phasen geistiger Klarheit ein gültiges Testament errichten kann, ungeachtet früherer Zweifel von Rechtsgelehrten.
von frida.977 am 14.12.2016
Dass ein Geisteskranker während seiner eigenen lichten Momente ein Testament errichten kann, was von den Alten zwar bezweifelt wurde, hat dennoch sowohl den früheren Herrschern als auch uns gefallen.