Item non idcirco minus is testamenti factionem habet, quod indivisam successionem cum sorore sua dicatur habuisse.
von mariam.9965 am 02.12.2015
Ebenso wird das Recht, ein Testament zu errichten, nicht dadurch geschmälert, dass jemand angeblich eine ungeteilt Erbschaft mit seiner Schwester geteilt hat.
von luise.t am 21.01.2017
Gleichermaßen hat er nicht deshalb weniger die Befugnis, ein Testament zu errichten, weil er angeblich eine ungeteile Erbfolge mit seiner Schwester gehabt haben soll.