Quod si sollicitatum occultavit, etiam furti cum eo agere potes.
von mateo.861 am 09.04.2014
Wenn er jemanden, den er zuvor angelockt hat, verborgen hält, kannst du auch eine Diebstahlklage gegen ihn einreichen.
von hamza9969 am 20.07.2022
Wenn er denjenigen, der verführt wurde, verborgen hat, kannst du sogar wegen Diebstahls Klage gegen ihn erheben.