Filiam cum fratribus suis heredibus intestato patri succedentem ultra relictum codicillis non conferentem dotem iudicio familiae erciscundae nihil posse consequi summa cum ratione placuit.
von tristan.849 am 10.01.2023
Es wurde eindeutig festgelegt, dass eine Tochter, die zusammen mit ihren Brüdern von ihrem Vater (der ohne Testament verstorben ist) erbt, in einem Familienerbschaftsverfahren nichts erhalten kann, wenn sie ihre Mitgift nicht über das in den schriftlichen Dokumenten Festgelegte hinaus einbringt.
von emile.901 am 07.05.2020
Eine Tochter, die mit ihren Brüdern als Erben einem intestaten Vater nachfolgt, ohne die Mitgift über das in den Kodizillen Hinterlassene hinaus beizutragen, konnte in einem familienrechtlichen Erbverteilungsverfahren nach höchster Überzeugung nichts erlangen.