Nec emancipati post mortem communis patris quaesita conferre coguntur, sed haec retinentes eius bona pro hereditaria dividunt portione.
von isabel.n am 02.10.2024
Die Enterbten sind nicht verpflichtet, nach dem Tod des gemeinsamen Vaters erworbene Sachen beizusteuern, sondern behalten diese und teilen sein Vermögen entsprechend dem Erbanteil.
von diego.q am 09.12.2013
Emanzipierte Kinder sind nicht verpflichtet, ihre nach dem Tod des gemeinsamen Vaters erworbenen Vermögenswerte zu teilen, sondern können diese behalten und teilen gleichzeitig den väterlichen Nachlass entsprechend ihren Erbteilen.