Si nondum rem templo divino dedicatem vitricus tuus furto abstulit, habes adversus eum furti actionem.
von nele.q am 19.10.2021
Wenn Ihr Stiefvater etwas gestohlen hat, das noch nicht dem heiligen Tempel geweiht war, können Sie rechtliche Schritte wegen Diebstahls gegen ihn einleiten.
von jaron.j am 05.09.2016
Wenn dein Stiefvater eine Sache, die dem göttlichen Tempel noch nicht geweiht war, durch Diebstahl weggenommen hat, hast du gegen ihn eine Klage wegen Diebstahls.