Incivilem rem desideratis, ut agnitas res furtivas non prius reddatis, quam pretium fuerit solutum a dominis, curate igitur cautius negotiari, ne non tantum in damna huiusmodi, sed etiam in criminis suspicionem incidatis.
von paula.p am 18.01.2017
Eine unzivilisierte Sache begehrt ihr, dass erkannte gestohlene Sachen nicht eher zurückgegeben werden, als bis der Preis von den Eigentümern bezahlt worden ist; achtet daher vorsichtiger darauf, Geschäfte zu betreiben, damit ihr nicht nur in solche Schäden, sondern auch in den Verdacht eines Verbrechens geratet.