Incivilem rem desideratis, ut agnitas res furtivas non prius reddatis, quam pretium fuerit solutum a dominis, curate igitur cautius negotiari, ne non tantum in damna huiusmodi, sed etiam in criminis suspicionem incidatis.
von clemens.m am 06.05.2018
Sie tätigen eine unzulässige Forderung, indem Sie Diebesgut zurückhalten wollen, bevor die Eigentümer Ihnen eine Zahlung geleistet haben. Seien Sie daher vorsichtiger in Ihren Geschäftsbeziehungen, sonst riskieren Sie nicht nur solche Verluste, sondern fallen auch unter den Verdacht krimineller Aktivitäten.
von paula.p am 18.01.2017
Eine unzivilisierte Sache begehrt ihr, dass erkannte gestohlene Sachen nicht eher zurückgegeben werden, als bis der Preis von den Eigentümern bezahlt worden ist; achtet daher vorsichtiger darauf, Geschäfte zu betreiben, damit ihr nicht nur in solche Schäden, sondern auch in den Verdacht eines Verbrechens geratet.