Qui se patris post avum intestatum defuncti negat heredem, mortui avi paterni suscipere facultates non potest, maxime emancipatus, nisi per bonorum possessionem ad huiusmodi beneficium pervenerit.
von mailo962 am 11.05.2019
Derjenige, der sich weigert, der Erbe seines Vaters nach dem Tod des Großvaters ohne Testament zu sein, kann nicht das Vermögen seines väterlichen Großvaters erben, insbesondere wenn er emanzipiert ist, es sei denn, er erlangt die Erbschaft durch formelle Besitzeinweisung.
von noemi.861 am 31.03.2024
Derjenige, der sich nach dem Tod des intestaten Großvaters als Erbe des Vaters verweigert, kann die Vermögenswerte des verstorbenen väterlichen Großvaters nicht übernehmen, insbesondere wenn er emanzipiert ist, es sei denn, er gelangt durch Besitzergreifung des Vermögens zu einem solchen Anspruch.