Pendente appellatione a sententia, qua falsum testamentum pronuntiatum est, incerto adhuc, an defunctus intestatus decesserit, proximitatis nomine bonorum possessioni locus non est.
von lotte.g am 06.08.2023
Solange eine Berufung gegen das Urteil, durch welches das Testament für ungültig erklärt wurde wurde, anhängig ist und noch ungewiss bleibt, ob der Verstorbene ohne Testament verstorben ist, besteht kein Anspruch auf Sachbesitz aufgrund der Verwandtschaft.
von markus9837 am 11.08.2020
Solange eine Berufung gegen das Urteil anhängig ist, das das Testament für ungültig erklärt hat, und weiterhin unklar bleibt, ob der Verstorbene ohne gültiges Testament verstorben ist, kann ein Erbschaftsanspruch aufgrund der Verwandtschaft nicht gewährt werden werden.