Suchen
Nec patronae tuae obsequiis refragari te fas est.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von frieda.964 am 25.11.2017Es ist dir nicht rechtmäßig, den Anweisungen deiner Patronin zu widersprechen.
von leon.u am 17.08.2019Es ist nicht richtig, dass du den Wünschen deiner Gönnerin widerstehst.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum