Universis tam legionibus quam vexillationibus comitatensibus seu cuneis insinuare debebis, ut cognoscant, cum aliquis fuerit rebus humanis exemptus atque intestatus sine legitimo herede decesserit, ad vexillationem, in qua militaverit, res eiusdem necessario pervenire.
von colin.r am 06.04.2022
Es ist allen Legionen sowie Vexillationen comitatenses oder Cunei mitzuteilen, dass sie zur Kenntnis nehmen: Wenn jemand aus dem menschlichen Leben geschieden ist und ohne rechtmäßigen Erben verstorben ist, fallen seine Besitztümer notwendigerweise an die Vexillation, in der er gedient hat.
von domenik.d am 02.08.2017
Es ist allen Militäreinheiten - ob Legionen, mobile Verbände oder Kavallerieeinheiten - mitzuteilen, dass die Besitztümer eines Soldaten, der ohne Testament und ohne rechtmäßigen Erben stirbt, automatisch an die Militäreinheit fallen, in der er gedient hat.