Quae et in legatis et fideicommissis tam specialibus quam per universitatem relictis et in aliis causis, quas supra enumeravimus, similibusque eis observanda sunt.
von janick879 am 27.09.2021
Folgende Dinge müssen sowohl bei Vermächtnissen als auch bei Treuhandverfügungen, sowohl bei speziellen als auch bei universellen Übertragungen und in anderen Fällen, die wir zuvor aufgeführt haben und die diesen ähnlich sind, beachtet werden.
von aleksandar827 am 19.10.2015
Diese Regeln müssen bei Vermächtnissen und Treuhandvermögen (sowohl bei speziellen als auch bei universellen) sowie in den anderen von uns oben aufgelisteten Fällen und ähnlichen Situationen beachtet werden.