Maxime autem si hoc facere auderes, sine atrocitate certe verborum aequitatem petitionis tuae commendare iudici potuisti, omni honore patrono debito reservato.
von liam.l am 18.10.2023
Vor allem aber, wenn du dies zu tun gewagt hättest, hättest du dem Richter ohne Zweifel die Billigkeit deines Begehrens empfehlen können, wobei alle dem Rechtsbeistand geschuldete Ehre gewahrt bliebe.
von benett935 am 10.07.2015
Am wichtigsten wäre es gewesen, wenn du bereit gewesen wärst, dies zu tun: Du hättest die Billigkeit deines Anliegens dem Richter darlegen können, ohne harte Worte zu gebrauchen und dabei gleichzeitig den ganzen Respekt, der deinem Anwalt gebührt, zu bewahren.