Nam si qua tibi pecunia debebatur sive de rebus adversus patronum disceptatio fuerat, non protinus ad litigandum currere debueras:
von keno.p am 21.06.2013
Denn wenn dir Geld geschuldet wurde oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Patron hattest, hättest du nicht sofort rechtliche Schritte einleiten sollen:
von hanna963 am 22.05.2016
Denn wenn dir Geld geschuldet war oder es einen Streit bezüglich Angelegenheiten gegen deinen Schutzherrn gab, hättest du nicht sofort zum Rechtsstreit eilen sollen: